Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der WW Consulting GmbH für HappyScan

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung von HappyScan, bestehend aus der Web-Anwendung HappyScan Cloud und den HappyScan-Apps für iOS und Android (zusammen „Dienst“). Anbieter des Dienstes ist die WW Consulting GmbH („Anbieter“). Anschrift und Kontaktdaten stehen im Impressum.

(2) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“). Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließt der Anbieter nicht.

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, etwa über abweichende Preise oder Pauschalangebote, haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Leistungen

(1) HappyScan ist eine cloudbasierte Software für Inventuren, Preisänderungen und Umlagerungen im Einzelhandel, die der Anbieter als Software-as-a-Service über das Internet bereitstellt. Der Dienst umfasst insbesondere das Erfassen von Etiketten per Barcode-Scan mit Smartphones und Tablets, den Import von Etiketten als Whitelist, die Speicherung und Verwaltung der erfassten Daten in der Cloud sowie den Export der erfassten Etiketten in Formaten für Warenwirtschaftssysteme.

(2) Den jeweils aktuellen Funktionsumfang beschreiben die Website happyscan.app und der Dienst selbst. Der Anbieter entwickelt den Dienst laufend weiter. Er darf Funktionen ändern, soweit das Erfassen, Speichern und Exportieren von Etiketten erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

(3) Etikett im Sinne dieser AGB ist jeder einzelne in einer Inventur, Preisänderung oder Umlagerung erfasste Datensatz, in der Regel ein gescannter Barcode. Export ist jede Ausgabe von Etiketten aus dem Dienst, als Datei oder als direkte Übertragung an ein Warenwirtschaftssystem.

(4) Für die Nutzung braucht der Kunde geeignete Endgeräte mit iOS oder Android und eine Internetverbindung. Beides ist nicht Teil der Leistung. Die Apps werden über die App Stores von Apple und Google bereitgestellt, deren Bedingungen zusätzlich gelten.

§ 3 Registrierung und Vertragsschluss

(1) Für die Nutzung registriert sich der Kunde und legt eine Organisation für sein Unternehmen an. Mit Abschluss der Registrierung kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag zustande, der die Testphase nach § 4 umfasst.

(2) Den kostenpflichtigen Vertrag („Abo“) kann nur der Inhaber der Organisation abschließen. Er wird dazu aus dem Dienst zum Zahlungsdienstleister Stripe weitergeleitet, gibt dort Rechnungsadresse und Zahlungsdaten an und bestätigt diese AGB. Mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs kommt das Abo zustande.

(3) Der Inhaber versichert, dass er berechtigt ist, den Kunden beim Abschluss des Abos zu vertreten.

(4) Für jede Organisation kann nur ein Abo bestehen.

§ 4 Testphase

(1) Solange für die Organisation kein aktives Abo besteht, nutzt der Kunde den Dienst unentgeltlich („Testphase“). Etiketten erfassen und verwalten ist in der Testphase möglich, Exporte sind auf Testexporte beschränkt.

(2) Je Organisation stehen insgesamt zehn kostenlose Testexporte zur Verfügung. Das Kontingent gilt für die gesamte Organisation und erneuert sich nicht.

(3) Ein Testexport enthält höchstens zehn Etiketten, auch wenn mehr Etiketten erfasst wurden. Testexporte dienen dazu, das Exportformat und die Anbindung an das Warenwirtschaftssystem zu prüfen.

(4) Bei einer Preisänderung entsteht für jeden Preis, bei einer Umlagerung für jede Route ein eigener Export. Jeder davon zählt als ein Testexport. Reichen die verbleibenden Testexporte nicht für alle Exporte eines Vorgangs, wird keiner davon ausgeführt.

(5) Die Synchronisation von Etiketten mit einem Warenwirtschaftssystem über dessen API setzt ein aktives Abo voraus.

§ 5 Preise und Abrechnung

(1) Für das Abo zahlt der Kunde eine Grundgebühr von 20 € je Abrechnungszeitraum von sechs Monaten. Der erste Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Abschluss des Abos. Die Grundgebühr ist zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums im Voraus fällig.

(2) Mit jeder gezahlten Grundgebühr erhält der Kunde ein Guthaben von 5.000 Etiketten.

(3) Berechnet werden nur exportierte Etiketten. Jedes Etikett wird höchstens einmal berechnet, und zwar beim ersten Export während eines aktiven Abos. Weitere Exporte desselben Etiketts sind kostenlos. Etiketten, die nur erfasst oder nur in Testexporten enthalten waren, gelten als noch nicht exportiert.

(4) Exportierte Etiketten werden zuerst mit dem Guthaben verrechnet. Reicht das Guthaben nicht aus, werden die übrigen Etiketten in Blöcken zu je 5.000 Etiketten für je 20 € berechnet. Ein angefangener Block wird voll berechnet. Die darin nicht verbrauchten Etiketten werden dem Guthaben gutgeschrieben.

(5) Die Blöcke werden monatlich nachträglich abgerechnet. Der Monat beginnt jeweils an dem Kalendertag, an dem das Abo abgeschlossen wurde. Fallen Grundgebühr und monatliche Abrechnung auf denselben Tag, können beide auf einer Rechnung stehen. Für einen Monat ohne zusätzliche Blöcke fällt keine monatliche Gebühr an.

(6) Nicht verbrauchtes Guthaben verfällt nicht und wird mit späteren Exporten verrechnet. Es wird nicht ausgezahlt oder erstattet, auch nicht bei Vertragsende.

(7) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(8) Die Zahlung erfolgt über Stripe mit den im Bezahlvorgang angebotenen Zahlungsarten. Fällige Beträge werden über die hinterlegte Zahlungsart eingezogen. Rechnungen stellt der Anbieter elektronisch bereit. Der Inhaber kann sie im Dienst unter „Abo verwalten“ abrufen.

§ 6 Zahlungsverzug

(1) Kann eine fällige Zahlung nicht eingezogen werden, kann der Anbieter den Einzug wiederholen. Bis die Zahlung eingegangen ist, sind kostenpflichtige Exporte gesperrt.

(2) Schlagen auch die weiteren Einzugsversuche fehl, kann der Anbieter das Abo beenden. Bis dahin entstandene Forderungen bleiben bestehen.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Das Abo wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Der Kunde kann das Abo jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen, im Dienst unter „Abo verwalten“ oder in Textform gegenüber dem Anbieter. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums von sechs Monaten wirksam. Bis dahin kann der Kunde den Dienst mit allen Funktionen des Abos weiter nutzen.

(3) Gezahlte Grundgebühren werden nicht anteilig erstattet. Blöcke, die bis zum Ende des Abos anfallen, werden mit der letzten Rechnung abgerechnet.

(4) Der Anbieter kann das Abo mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen.

(5) Den unentgeltlichen Nutzungsvertrag kann der Kunde jederzeit kündigen, der Anbieter mit einer Frist von einem Monat. Ein laufendes Abo bleibt davon unberührt.

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug ist oder den Dienst missbräuchlich nutzt.

§ 8 Nach dem Ende des Abos

(1) Nach dem Ende des Abos sind keine kostenpflichtigen Exporte mehr möglich. Bereits berechnete Etiketten kann der Kunde weiterhin kostenlos exportieren. Nicht genutzte Testexporte bleiben erhalten.

(2) Die Daten der Organisation bleiben gespeichert, solange der unentgeltliche Nutzungsvertrag besteht. Endet auch dieser, löscht der Anbieter die Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Daten vorher zu exportieren.

§ 9 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und schützt die mit seiner Organisation verbundenen Geräte vor unbefugtem Zugriff. Handlungen der Mitglieder seiner Organisation werden ihm zugerechnet.

(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit der erfassten und importierten Daten verantwortlich. Er prüft exportierte Daten, bevor er sie in seinem Warenwirtschaftssystem verbucht.

(3) Der Kunde nutzt den Dienst nicht missbräuchlich, insbesondere nicht in einer Weise, die den Betrieb beeinträchtigt oder technische Begrenzungen umgeht.

§ 10 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter stellt den Dienst mit branchenüblicher Sorgfalt bereit. Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen und Störungen außerhalb seines Einflussbereichs, etwa bei Netzbetreibern, App Stores oder Warenwirtschaftssystemen, können die Nutzung vorübergehend einschränken. Wartungen führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch.

(2) Exporte und Übertragungen an Warenwirtschaftssysteme setzen voraus, dass deren Formate und Schnittstellen verfügbar bleiben. Ändert ein Hersteller sein System, passt der Anbieter den Dienst in angemessener Frist an, soweit ihm das zumutbar ist.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

(5) Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 12 Datenschutz

(1) Wie der Anbieter personenbezogene Daten verarbeitet, beschreibt die Datenschutzerklärung.

(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 13 Änderungen dieser AGB und der Preise

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung weder die Leistungen nach § 2 noch die Preise nach § 5 betrifft und für den Kunden zumutbar ist, etwa bei geänderter Rechtslage. Er teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht er, gelten die bisherigen AGB fort.

(2) Preisänderungen werden nur mit Zustimmung des Kunden wirksam. Der Anbieter bietet sie mindestens sechs Wochen vor Beginn des Abrechnungszeitraums, ab dem sie gelten sollen, in Textform an. Stimmt der Kunde nicht zu, bleibt es bei den bisherigen Preisen. Das Recht beider Seiten zur Kündigung nach § 7 bleibt unberührt.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz des Anbieters.

(3) Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.